Was ist die DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Ziel ist es, Unfälle durch elektrischen Strom zu verhindern und den sicheren Betrieb aller elektrischen Einrichtungen zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlage bilden neben der DGUV V3 die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Norm DIN VDE 0701/0702 für ortsveränderliche und DIN VDE 0105-100 für ortsfeste Anlagen.

Wichtig: Wer keine DGUV V3 Prüfung durchführt, riskiert im Schadensfall den Verlust des Versicherungsschutzes, Bußgelder und persönliche Haftung als Arbeitgeber.

Wer ist von der Prüfpflicht betroffen?

Grundsätzlich jedes Unternehmen, das elektrische Betriebsmittel oder Anlagen nutzt – vom Einzel-PC im Büro bis zur komplexen Produktionsanlage. Betroffen sind insbesondere:

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Handwerksbetriebe und Werkstätten
  • Büros und Verwaltungsgebäude
  • Einzelhandel und Gastronomie
  • Baustellen und temporäre Anlagen
  • Medizinische Einrichtungen
  • Schulen, Kindergärten und öffentliche Gebäude
  • Hotels und Veranstaltungsstätten

Prüffristen im Überblick

Die Prüffristen sind nicht pauschal gesetzlich festgelegt, sondern richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers sowie den Empfehlungen der DGUV und den Normen DIN VDE 0701/0702 bzw. DIN VDE 0105-100.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Elektrogeräte, Verlängerungskabel, Maschinen

  • Büro / Verwaltung: alle 24 Monate
  • Produktion / Werkstatt: alle 12 Monate
  • Baustelle: alle 3 Monate

Ortsfeste elektrische Anlagen

Schaltanlagen, Verteiler, Festinstallationen

  • Allgemein: alle 4 Jahre
  • Nasse / explosionsgefährdete Bereiche: alle 1–2 Jahre
  • Erstprüfung: vor Inbetriebnahme

So läuft die DGUV V3 Prüfung bei EMB ab

  1. 01
    Kostenlose Bedarfsanalyse

    Wir ermitteln Anzahl und Art der zu prüfenden Betriebsmittel und Anlagen und erstellen ein verbindliches Angebot.

  2. 02
    Terminvereinbarung

    Flexible Terminplanung – auch außerhalb der Betriebszeiten, um Produktionsunterbrechungen zu vermeiden.

  3. 03
    Prüfung durch Elektrofachkraft

    Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung nach DIN VDE 0701/0702 und DIN VDE 0105-100 mit kalibriertem Prüfgerät.

  4. 04
    Prüfprotokoll & Kennzeichnung

    Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfplakette. Sie erhalten ein vollständiges, revisionssicheres Prüfprotokoll.

  5. 05
    Mängelbehebung auf Wunsch

    Gefundene Mängel beheben wir direkt vor Ort oder beauftragen eine entsprechende Folgemaßnahme – alles aus einer Hand.

Warum EMB für Ihre DGUV V3 Prüfung in Regensburg?

Als etablierter Elektrobetrieb aus Neutraubling bei Regensburg führen wir DGUV V3 Prüfungen für Unternehmen in der gesamten Region durch – von Regensburg über Straubing bis Landshut.

Über 20 Jahre Erfahrung

Seit 2002 im Einsatz für Industrie und Gewerbe in Bayern.

Qualifizierte Elektrofachkräfte

Alle Prüfungen nach DGUV V3 durch zertifiziertes Personal.

Revisionssichere Dokumentation

Lückenlose Prüfprotokolle, die bei Kontrollen und Versicherungsfällen standhalten.

Flexible Termine

Auch außerhalb der Kernarbeitszeiten – wir passen uns Ihrem Betrieb an.

Alles aus einer Hand

Von der Prüfung bis zur Mängelbehebung – kein Koordinierungsaufwand für Sie.

Regionaler Partner

Kurze Wege in Regensburg, Neutraubling, Straubing, Landshut und Umgebung.

Häufig gestellte Fragen zur DGUV V3 Prüfung

Die Fristen richten sich nach Gefährdung und Betriebsart. Bürogeräte alle 24 Monate, Werkstatt/Produktion alle 12 Monate, Baustelle alle 3 Monate. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle 4 Jahre geprüft.

Die Kosten hängen von Anzahl der Betriebsmittel und Anlagenumfang ab. Wir bieten eine kostenlose Bedarfsanalyse und ein verbindliches Festpreisangebot. Sprechen Sie uns an – jetzt Angebot anfragen.

Ausschließlich qualifizierte Elektrofachkräfte gemäß DGUV Vorschrift 3. EMB setzt nur zertifiziertes Personal ein, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Neben Bußgeldern droht im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes sowie persönliche Haftung als Arbeitgeber. Die Prüfpflicht ergibt sich aus BetrSichV, DGUV V3 und ArbSchG.

Ja. Auch Geräte, die der Arbeitgeber für Home-Office bereitstellt, fallen unter die Prüfpflicht. Für privat genutzte Geräte im Home-Office, die nicht vom Arbeitgeber gestellt werden, gilt die Pflicht nicht.

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