PV-Steuerbarkeit prüfen
und wiederherstellen.
Ihre PV-Anlage produziert, doch Netzbetreiber oder Direktvermarkter meldet fehlende Steuerbarkeit? Der Datenlogger ist offline, ein Wechselrichter wurde getauscht oder die vorhandene Steuerung reagiert nicht mehr? Wir prüfen die komplette Signalkette vor Ort, lokalisieren die Unterbrechung und setzen die Technik instand oder entwickeln eine passende Modernisierung.
- Fremdanlagen
- Schwerpunkt ab 25 kW
- Herstellerunabhängige Fehlersuche
- Technischer Prüf- und Störungsbericht
Eine PV-Anlage kann produzieren – und trotzdem nicht steuerbar sein.
Erzeugung und Fernsteuerung sind zwei unterschiedliche Funktionsketten. Ein Wechselrichter kann weiterhin Leistung einspeisen, obwohl der Steuerweg vom Netzbetreiber oder Direktvermarkter unterbrochen ist.
Genau deshalb bleiben Fehler oft lange unbemerkt. Erst ein Steuerbarkeitscheck, eine Meldung des Netzbetreibers oder ein ausgefallenes Monitoring macht sichtbar, dass Signale nicht mehr bis zu den Wechselrichtern gelangen oder Rückmeldungen fehlen.
Wir tauschen deshalb nicht auf Verdacht einzelne Komponenten. Wir messen die Übergänge der Signalkette und stellen fest, an welcher Stelle das Signal verloren geht.
Netzbetreiber prüfen die Steuerbarkeit systematisch.
Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die tatsächliche Steuerbarkeit angeschlossener Erzeugungsanlagen zu überprüfen. 2025 konzentrierte sich der Steuerbarkeitscheck zunächst auf Anlagen ab 100 Kilowatt. Seit 2026 werden auch die von § 12 EnWG erfassten steuerbaren Anlagen unter 100 Kilowatt einbezogen.
Die Quote bezieht sich auf die installierte Leistung, nicht auf die Anzahl der Anlagen. Für Betreiber bedeutet das nicht, dass jede ältere Anlage automatisch fehlerhaft ist. Es bedeutet aber, dass eine seit Jahren nicht geprüfte Fernsteuerung zunehmend tatsächlich getestet wird.
Quelle: Bundesnetzagentur, „Steuerbarkeit von Anlagen“ und Bericht der Übertragungsnetzbetreiber nach § 12 Abs. 2c EnWG, Berichtsjahr 2025.
Viele Komponenten. Eine Steuerfunktion.
Wie eine PV-Anlage gesteuert wird, hängt von Baujahr, Anlagengröße und technischem Konzept ab. Entscheidend ist nicht der Name eines einzelnen Geräts, sondern ob der Sollwert vollständig vom Absender bis zur Erzeugungsanlage übertragen und umgesetzt wird.
- AbsenderNetzbetreiber oder Direktvermarkter
Gibt einen Sollwert vor — je nach Anlage als Stufensignal, als Fernwirkbefehl oder über eine Datenverbindung.
- EmpfangRundsteuerempfänger, Funkrundsteuerempfänger oder Fernwirktechnik
Nimmt das Signal auf und gibt es weiter, meist über potentialfreie Kontakte.
- VerarbeitungDigitale Ein- und Ausgänge, Anlagenregler oder Datenlogger
Wandelt die Eingangssignale in Sollwerte um. Ob diese Aufgabe überhaupt ein eigenes Gerät übernimmt, hängt vom Anlagenkonzept ab.
- ÜbertragungRS485, Modbus, Ethernet oder Herstellerschnittstelle
Trägt den Sollwert zu den Wechselrichtern. Adressierung, Leitungsführung und Teilnehmer müssen zusammenpassen.
- UmsetzungWechselrichter
Setzt den Sollwert um — sofern Parametrierung und Schnittstelle ihn annehmen.
- WirkungWirkleistung am Netzanschluss
Erst hier zeigt sich, ob die Anlage der Vorgabe tatsächlich folgt.
- RückwegMessung und Rückmeldung
Wo der Abruf der Ist-Einspeisung gefordert ist, muss der Messwert zusätzlich zurück zum Absender gelangen.
Schematische Darstellung einer typischen Signalkette. Welche Glieder in Ihrer Anlage tatsächlich vorhanden sind und wie sie zusammenhängen, zeigt erst die Bestandsaufnahme. Die Kreise mit Fadenkreuz markieren die Übergänge, an denen gemessen wird.
Wir prüfen die Anlage Übergang für Übergang: Kommt der Befehl an? Wird er elektrisch weitergegeben? Verarbeitet die Steuerung ihn? Erreichen die Sollwerte die Wechselrichter? Reagiert die Anlage tatsächlich? Und ist die erforderliche Rückmeldung vorhanden?
Wo die Steuerung unterbrochen sein kann.
Der Empfänger arbeitet. Trotzdem regelt nichts ab.
Ein Beispiel aus der Praxis: Der Netzbetreiber gibt eine Abregelstufe vor, der Rundsteuerempfänger nimmt sie auf und schaltet seine Kontakte durch — an diesem Gerät ist nichts zu beanstanden. Das Signal erreicht auch das nachfolgende Gerät. Weitergegeben wird es dort aber nicht, und die Wechselrichter speisen unverändert weiter ein.
Wer in diesem Fall nur den Empfänger prüft, findet nichts. Sichtbar wird die Unterbrechung erst, wenn man den Übergang dahinter misst.
RS485-Ausfall an einer knapp 250-kWp-Bestandsanlage
25 Wechselrichter waren über eine Datenschnittstelle nicht mehr erreichbar, während die Anlage weiter einspeiste. Durch einen Kreuzvergleich der beiden RS485-Schnittstellen ließ sich der defekte Datenlogger eindeutig eingrenzen — mit Messwerten statt Verdacht.
Warum eine jahrelang funktionierende Steuerung plötzlich ausfällt.
- Netzteil oder Elektronikdefekt
- Datenlogger, Gateways und Steuergeräte laufen oft über viele Jahre im Dauerbetrieb. Ein Ausfall der Versorgung oder der internen Elektronik kann die Kommunikation unterbrechen, während die Wechselrichter weiter produzieren.
- Überspannung
- Kommunikationsschnittstellen und Kleinspannungselektronik können bei Überspannungsereignissen beschädigt werden, obwohl die eigentliche Leistungselektronik der Anlage weiterhin arbeitet.
- Kommunikationsbus gestört
- Unterbrechungen, fehlerhafte Teilnehmer, geänderte Adressen oder Schnittstellen sowie Probleme an RS485-, Modbus- oder Ethernet-Verbindungen können die Sollwertübertragung verhindern.
- Netzwerk geändert
- Ein Routertausch, neue IP-Adressbereiche, Firewalls oder geänderte Netzwerkkomponenten können Datenlogger und Fernzugriffe vom restlichen System trennen.
- Wechselrichter ersetzt
- Nach einem Wechselrichtertausch ist nicht automatisch sichergestellt, dass eine ältere Steuerung das neue Gerät versteht. Protokoll, Schnittstelle und Parametrierung müssen zusammenpassen.
- Alte Kommunikationstechnik
- Ältere Mobilfunk-, Router- oder Kommunikationslösungen können durch geänderte Netze, Zertifikate oder Sicherheitsanforderungen ihre Verbindung verlieren.
- Hersteller-Support beendet
- Bei älteren Datenloggern oder Steuergeräten stehen Firmware, Ersatzteile oder Herstellerunterstützung teilweise nicht mehr zur Verfügung.
Keiner dieser Fälle kündigt sich an, und am Ertrag ist nichts zu sehen. Wer die Fernsteuerung regelmäßig durchmessen lässt, findet so etwas selbst, statt es vom Netzbetreiber zu erfahren.
Solar-Log oder anderer Datenlogger defekt?
Gerade bei älteren PV-Anlagen sind Datenlogger häufig seit vielen Jahren unverändert im Einsatz. Fällt ein solches Gerät aus, muss zuerst geklärt werden, welche Aufgaben es tatsächlich übernommen hat.
War es nur für die Ertragsanzeige zuständig? Hat es die Wirkleistungsbegrenzung umgesetzt? Kommuniziert es mit einem Direktvermarkter? Liefert es Messwerte oder steuert es mehrere Wechselrichter? Erst wenn diese Funktionen bekannt sind, lässt sich ein Ersatz sinnvoll auswählen.
Wir prüfen deshalb zunächst die vorhandene Konfiguration und übernehmen bei geeigneten Anlagen auch den Austausch oder die Modernisierung älterer Datenlogger-Systeme, zum Beispiel älterer Solar-Log-Systeme.
Wenn es das Originalgerät nicht mehr gibt, endet die Fehlersuche nicht.
Bei einer zehn oder fünfzehn Jahre alten PV-Anlage ist ein identisches Ersatzgerät oft nicht mehr verfügbar. Dann reicht es nicht, im Internet nach derselben Artikelnummer zu suchen.
Wir analysieren stattdessen, welche Funktion die alte Technik tatsächlich erfüllt hat: Welche Signale kommen vom Netzbetreiber? Welche Sollwerte müssen erzeugt werden? Wie kommunizieren die Wechselrichter? Welche Messwerte werden benötigt? Und welche Schnittstellen müssen erhalten bleiben?
Auf dieser Basis können wir prüfen, ob ein aktuelles Standardgerät eingesetzt werden kann oder ob eine individuelle Retrofit-Lösung mit moderner Industrie-Steuerungs- und Kommunikationstechnik sinnvoll ist.
Ziel ist keine provisorische Bastellösung, sondern eine dokumentierte, wartbare Steuerung, deren Funktion auch Jahre später noch nachvollziehbar ist.
Elektrik und Steuerung aus einem Haus.
EMB kommt nicht nur aus der Photovoltaik, sondern auch aus Schaltschrankbau und Automatisierung. Dadurch können wir Schnittstellen, digitale Ein- und Ausgänge, Kommunikationswege und elektrische Verteilungen auch dann beurteilen, wenn das Problem außerhalb einer klassischen PV-Komponente liegt.
Potentialfreie Kontakte, digitale Ein- und Ausgänge, RS485, Modbus RTU/TCP oder Ethernet sind für uns keine Blackbox. Entscheidend ist jedoch immer, welche Schnittstellen und Anforderungen die konkrete Anlage vorgibt. Wie wir das bei Maschinen und Anlagen lösen, zeigt die Seite zu Maschinensteuerung und Retrofit.
Eine Anlage kann mehr als einen Steuerweg haben.
Bei direktvermarkteten Anlagen kann neben der Steuerung durch den Netzbetreiber eine weitere Verbindung zum Direktvermarkter bestehen. Deshalb reicht es nicht immer zu prüfen, ob der Rundsteuerempfänger schaltet.
Nach § 10b EEG müssen direktvermarktete Anlagen mit mehr als 25 Kilowatt grundsätzlich so ausgestattet sein, dass der Direktvermarkter die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln kann. Dieser Kommunikationsweg kann technisch unabhängig von der Netzbetreibersteuerung aufgebaut sein.
Bei der Bestandsaufnahme klären wir deshalb, welche Steuer- und Kommunikationswege in der konkreten Anlage tatsächlich vorhanden sind.
Welche Anforderungen sind bei größeren PV-Anlagen besonders relevant?
- 25 bis unter 100 kW
- Nach den Übergangsregelungen des § 9 EEG muss der Netzbetreiber bei den erfassten Anlagen die Einspeiseleistung ferngesteuert ganz oder teilweise reduzieren können.
- ab 100 kW
- Zusätzlich zur Fernsteuerung muss der Netzbetreiber grundsätzlich die Ist-Einspeisung abrufen können.
- Direktvermarktung über 25 kW
- Für direktvermarktete Anlagen enthält § 10b EEG zusätzliche Anforderungen an Abruf der Ist-Einspeisung und Fernsteuerung durch den Direktvermarkter.
Welche konkrete technische Pflicht für eine Bestandsanlage gilt, hängt unter anderem von Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagenkonfiguration und bereits vorhandener Mess- und Steuerungstechnik ab.
Ein technischer Defekt sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Das EEG sieht bei bestimmten Verstößen gegen technische Pflichten Zahlungen des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber vor. Nach § 52 EEG beträgt diese Zahlung grundsätzlich 10 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat, solange ein entsprechender Pflichtverstoß besteht.
Wird die betreffende Pflicht wieder erfüllt, verringert sich die Zahlung in den dafür vorgesehenen Fällen auf 2 Euro je Kilowatt und Monat; diese Verringerung wirkt nach aktuellem Gesetzesstand rückwirkend bis zum Beginn des Pflichtverstoßes.
Tritt der Pflichtverstoß aufgrund eines Defekts einer technischen Einrichtung ein, sieht das Gesetz außerdem eine Ausnahme für den Eintrittsmonat und den darauffolgenden Kalendermonat vor. Für den technischen Defekt trägt der Anlagenbetreiber die Darlegungs- und Beweislast.
Deshalb dokumentieren wir bei einer Störungsaufnahme nicht nur, dass etwas „nicht funktioniert“, sondern soweit technisch feststellbar den betroffenen Steuerweg, Messwerte, Geräte und den Zustand bei der Prüfung.
Die technische Dokumentation ersetzt keine rechtliche Prüfung. Ob und wie gesetzliche Ausnahmen im konkreten Fall angewendet werden, entscheidet nicht EMB.
Was Sie nach der Prüfung erhalten.
Je nach Auftrag dokumentieren wir die festgestellte Anlagenstruktur, geprüfte Signalwege, Mess- und Schaltzustände, erkannte Fehler sowie die durchgeführten Arbeiten.
- Datum der Prüfung
- Anlagenstandort
- Anlagengröße
- vorhandene Geräte
- relevante Schnittstellen
- geprüfte Schaltzustände
- Messwerte
- Fehlerbeschreibung
- ausgeführte Arbeiten
- abschließende Funktionsprüfung
- Fotos, soweit sinnvoll
Nicht tauschen auf Verdacht. Erst messen.
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Unterlagen und Bestand
Wir erfassen Anlagengröße, Baujahr, Netzbetreiber, Wechselrichter, Rundsteuer- beziehungsweise Fernwirktechnik, Datenlogger und vorhandene Dokumentation. Liegt bereits ein Schreiben des Netzbetreibers oder Direktvermarkters vor, beziehen wir es mit ein.
-
Signalkette aufnehmen
Vor Ort klären wir, wie die Anlage tatsächlich gesteuert wird. Entscheidend ist der reale Aufbau, nicht das ursprüngliche Planungsschema.
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Übergänge messen
Wir prüfen die Steuerfunktion Schritt für Schritt und lokalisieren, an welcher Stelle Sollwert, Kommunikation oder Rückmeldung verloren gehen.
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Technischen Befund erstellen
Sie erhalten eine nachvollziehbare technische Feststellung und — wenn eine Reparatur oder Modernisierung erforderlich ist — die nächsten sinnvollen Schritte.
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Instandsetzen oder modernisieren
Defekte Komponenten werden ersetzt oder die vorhandene Steuerung wird technisch angepasst. Bei abgekündigter Technik prüfen wir eine geeignete Retrofit-Lösung.
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Funktion abschließend prüfen
Nach Abschluss prüfen wir die relevante Steuerfunktion erneut und dokumentieren das Ergebnis.
Der ursprüngliche Errichter ist nicht mehr verfügbar?
Gerade ältere gewerbliche PV-Anlagen wurden häufig von Unternehmen gebaut, die heute nicht mehr existieren, keine Bestandsanlagen mehr betreuen oder die eingesetzte Technik nicht mehr unterstützen.
Das ist für uns kein Ausschlussgrund. Wir arbeiten uns in die vorhandene Anlage ein, erfassen die tatsächliche Verdrahtung und prüfen, welche Komponenten und Schnittstellen vorhanden sind.
Auch Anlagen, die wir nicht selbst errichtet haben, können wir nach technischer Prüfung warten, instand setzen oder modernisieren. Wir arbeiten herstellerunabhängig und sind im Installateurverzeichnis der Bayernwerk Netz GmbH eingetragen.
Rundsteuerempfänger heute – Steuerbox und intelligentes Messsystem morgen.
Mit dem Rollout intelligenter Messsysteme verändert sich die technische Steuerung von Erzeugungsanlagen. Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt im Rahmen der gesetzlichen Rolloutvorgaben intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen vor.
Das bedeutet nicht, dass jeder vorhandene Rundsteuerempfänger heute sofort ausgebaut werden muss. Zeitpunkt und konkrete Umsetzung hängen vom Messstellenbetreiber und der vorhandenen Anlage ab.
Wenn bei einer Reparatur ohnehin am Zählerplatz oder an der Anlagensteuerung gearbeitet wird, prüfen wir deshalb mit, ob eine sinnvolle Vorbereitung auf die spätere Steuerungseinrichtung möglich ist.
PV-Steuerbarkeit für Betreiber in Bayern.
Unser Standort ist in Neutraubling bei Regensburg. Im Raum Regensburg, in der Oberpfalz und in Niederbayern können wir Bestandsanlagen direkt vor Ort prüfen. Bei größeren und technisch anspruchsvollen PV-Anlagen sind Einsätze auch darüber hinaus in Bayern möglich.
Gerade bei Steuerungs- und Kommunikationsfehlern ist ein Vor-Ort-Termin häufig entscheidend, weil sich der tatsächliche Signalweg nicht zuverlässig aus einem Portal oder Stromlaufplan allein ableiten lässt.
- Elektrofachbetrieb
- Eigener Schaltschrankbau
- Automatisierungs- und Steuerungskompetenz
- Im Installateurverzeichnis der Bayernwerk Netz GmbH
Häufige Fragen zur PV-Steuerbarkeit
Mein Datenlogger ist offline. Ist damit auch die Fernsteuerung ausgefallen?
Nicht zwangsläufig. Ein Datenlogger kann ausschließlich der Ertragsüberwachung dienen oder zusätzlich Teil der Wirkleistungssteuerung und Anlagenkommunikation sein. Welche Funktion Ihr Gerät tatsächlich übernimmt, hängt von Verdrahtung und Parametrierung ab. Deshalb prüfen wir, welche Signale am Gerät ankommen und welche Signale es weitergeben soll.
Ab welcher Größe muss eine PV-Anlage fernsteuerbar sein?
Nach den Übergangsregelungen des § 9 EEG müssen erfasste Anlagen ab 25 Kilowatt und unter 100 Kilowatt eine technische Möglichkeit zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung besitzen. Ab 100 Kilowatt kommt der Abruf der Ist-Einspeisung hinzu. Für direktvermarktete Anlagen mit mehr als 25 Kilowatt enthält § 10b EEG zusätzliche Vorgaben. Bei Bestandsanlagen sollte die konkrete Pflicht anhand von Inbetriebnahmejahr und technischer Ausstattung geprüft werden.
Was ist der Steuerbarkeitscheck des Netzbetreibers?
Netzbetreiber müssen die tatsächliche Steuerbarkeit der von den gesetzlichen Vorgaben erfassten Anlagen regelmäßig testen. Dabei wird überprüft, ob eine Leistungsanpassung technisch umgesetzt werden kann und — soweit erforderlich — Messwerte abgerufen werden können. Seit 2026 werden dabei auch relevante Anlagen unter 100 Kilowatt einbezogen.
Der Rundsteuerempfänger schaltet. Warum regeln die Wechselrichter trotzdem nicht ab?
Dann liegt die Unterbrechung möglicherweise hinter dem Rundsteuerempfänger. Je nach Anlagenaufbau folgen beispielsweise digitale Eingänge, Datenlogger, Anlagenregler, Buskommunikation und Wechselrichter. Wir prüfen deshalb nicht nur den Empfänger, sondern die komplette Signalkette.
Der Wechselrichter wurde getauscht und seitdem funktioniert die Steuerung nicht mehr. Warum?
Ein neuer Wechselrichter verwendet nicht automatisch dieselbe Kommunikation und Parametrierung wie sein Vorgänger. Selbst wenn die Energieerzeugung funktioniert, kann der alte Datenlogger oder Anlagenregler das neue Gerät möglicherweise nicht korrekt ansteuern. In diesem Fall muss geprüft werden, ob Parametrierung, Schnittstelle oder Steuerungskonzept angepasst werden müssen.
Mein alter Solar-Log ist defekt. Kann er ersetzt werden?
Grundsätzlich häufig ja. Entscheidend ist jedoch, welche Aufgaben das vorhandene Gerät übernommen hat. Neben dem Monitoring können ältere Datenlogger-Systeme auch in Leistungsregelung, Wechselrichterkommunikation oder Direktvermarktung eingebunden sein. Deshalb rekonstruieren wir zunächst die vorhandene Funktion und wählen danach eine passende Ersatz- oder Modernisierungslösung.
Kann EMB eine alte PV-Steuerung durch moderne Steuerungstechnik ersetzen?
Wenn Originalkomponenten nicht mehr verfügbar sind, prüfen wir auch individuelle Retrofit-Lösungen. Dabei analysieren wir Signale, Schnittstellen und benötigte Funktionen. Wo zertifizierungspflichtige Anlagenregler oder Schutzfunktionen erforderlich sind, müssen selbstverständlich weiterhin geeignete zugelassene Komponenten verwendet werden.
Was passiert, wenn meine Anlage nicht steuerbar ist?
Für bestimmte Verstöße gegen die technischen Pflichten sieht § 52 EEG Zahlungen an den Netzbetreiber vor. Höhe und mögliche Verringerungen oder Ausnahmen hängen vom konkreten Pflichtverstoß ab. Deshalb ist es sinnvoll, einen technischen Defekt nachvollziehbar festzustellen, zu beheben und zu dokumentieren.
Hilft ein dokumentierter Gerätedefekt bei § 52 EEG?
Das EEG enthält für bestimmte Pflichtverstöße eine Ausnahme, wenn der Verstoß aufgrund eines Defekts einer technischen Einrichtung eintritt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Defekt liegt dabei ausdrücklich beim Anlagenbetreiber. Unsere Aufgabe ist die technische Feststellung und Dokumentation; die rechtliche Bewertung oder Anerkennung entscheidet nicht der Elektrofachbetrieb.
Muss mein Rundsteuerempfänger jetzt gegen eine Steuerbox getauscht werden?
Nicht pauschal sofort. Der Rollout intelligenter Messsysteme und Steuerungseinrichtungen erfolgt nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes über den Messstellenbetreiber. Welche Technik zu welchem Zeitpunkt bei Ihrer Anlage vorgesehen ist, hängt von der konkreten Einbausituation und dem Rollout ab.
Arbeitet EMB auch an Anlagen anderer Errichter?
Ja. Gerade bei älteren Bestandsanlagen ist das ein wesentlicher Teil unserer Arbeit. Wir erfassen zunächst den tatsächlichen Anlagenaufbau und prüfen anschließend, welche Komponenten weiterverwendet, instand gesetzt oder modernisiert werden können.
Was kostet ein Steuerbarkeitscheck?
Das hängt vom Aufbau der Anlage ab. Eine Anlage mit einem Rundsteuerempfänger und wenigen Wechselrichtern ist anders zu prüfen als eine größere Anlage mit mehreren Steuerwegen, Direktvermarktung oder älterer Fernwirktechnik. Beschreiben Sie uns kurz Anlage und Fehlerbild; anschließend lässt sich der erforderliche Prüfaufwand besser einschätzen.
Steuerbarkeit Ihrer PV-Anlage prüfen lassen
Je mehr Informationen wir vor dem Termin haben, desto gezielter können wir die vorhandene Steuerung vorbereiten und prüfen.
Lieber telefonisch? 09401 526310 — oder per E-Mail an info@emb-neutraubling.de.
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